Straffällig gewordene Frauen
Frauen sind eine Minderheit im Strafvollzug und in der Straffälligenhilfe. In Deutschland verbüßen 3.321 weibliche Inhaftierte gegenüber 56.746 männlichen Inhaftierten eine Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug. So erfreulich die geringe Zahl weiblicher Gefangener aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive ist, so unerfreulich ist die Tatsache, dass die Justizverwaltung den besonderen Bedarfen von Frauen in Strafvollzug und Straffälligenhilfe noch immer kaum Rechnung tragen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, insbesondere auch auf diese Bedarfe hinzuweisen.
Der Fachausschuss Frauen der BAG-S hat einige Positionspapiere zum Thema veröffentlicht
Flyer: Straffällig gewordene Frauen
Infodienst mit Schwerpunkthema: Straffällig gewordene Frauen
Wohnraum ist ein Menschenrecht - auch für straffällig gewordene Frauen*
Viele straffällig gewordene Frauen* haben ihre Wohnung durch die Inhaftierung verloren oder lebten bereits davor in ungeregelten und/oder abhängigen bzw. prekären Wohnverhältnissen. Der Fachausschuss hat sich dieser Problematik angenommen. Das Positionspapier finden Sie hier.