Die BAG-S
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und eine Fachorganisation, die die Hilfen für straffällig gewordene Menschen zu verbessern und erweitern sucht sowie überverbandliche Interessen der Straffälligenhilfe auf Bundesebene vertritt. Die BAG-S wurde 1990 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn.
Sie stellt einen Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände (Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden) und des Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (DBH) e. V. dar.
Der Vorstand besteht aus haupt- oder ehrenamtlichen Personen, die von den Mitgliedsverbänden entsandt und von den Delegierten in der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Vorsitz wird im Wechsel von zwei Jahren von jeweils einem anderen Mitgliedsverband gestellt.
Zur Zeit ist der Vorstand wie folgt besetzt: Alexandra Weingart (Vorsitzende), Lars Schäfer (1. Stellvertretung), Angelina Bemb (2. Stellvertretung).
Die BAG-S wird hauptsächlich finanziert mithilfe der Beiträge der Mitgliedsverbände, einer Förderung der Bundesregierung und von der Geschäftsstelle zu erzielenden Erlösen aus Veröffentlichungen.
Die Geschäftsstelle der BAG-S wird von einer Geschäftsführung und einem Referenten besetzt und befindet sich seit Juni 2023 in Berlin.
Die Satzung der BAG-S können Sie hier als PDF herunterladen.