Abolitionismus
"Abolitionismus/Abolition", aus dem Lateinischen stammend, bedeutet wörtlich übersetzt Abschaffung oder Aufhebung. Historisch betrachtet richtete sich die größte und erfolgreichste Abolitionsbewegung ab etwa 1780 gegen die Sklaverei in den USA. Später hatte eine von England ausgehende Bewegung zur Abschaffung der staatlichen Aufsicht über die Prostitution (organisiert in der Internationalen Abolitionistischen Föderation, gegr. 1875) dort und danach 1927 in Deutschland Erfolg, als mit Unterstützung der Kaiserin Auguste Viktoria die Reglementierung der Prostitution aufgehoben wurde.
In der kriminalpolitischen Diskussion wird der Begriff vor allem seit den 1970er Jahren benutzt, um Bewegungen zu bezeichnen, die sich für die Abschaffung von einzelnen Strafrechtsnormen, Sanktionen (z.B. der Freiheitsstrafe) oder des gesamten Strafrechts einsetzen. Diese neue abolitionistische Bewegung ging insbesondere von Skandinavien aus. Im Sinne einer "negativen Kriminalpolitik" sieht sie den Ausweg aus dem Dilemma des ständig erfolglosen Versuchs, die Kriminalität zu bekämpfen, nicht in besseren Behandlungsmethoden, besseren Gesetzen oder mehr Gefängnissen. Sie stellt vielmehr die Frage, ob es nicht auch ohne oder mit wesentlich weniger Strafrecht und strafrechtlichen Sanktionen gehen kann und beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen "Ja". Hintergrund dieser Bewegung ist auch der vielerorts für gescheitert erklärte Behandlungsgedanke, nach dem Abweichler und gesellschaftliche Randgruppen nur entsprechender Behandlung bedürfen, um sie (wieder oder erstmals) zu angepaßten Gesellschaftsmitgliedern zu machen."
(aus: http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=1)
Die BAG-S hat sich mit diesem Thema im "Informationsdienstes Straffälligenhilfe" (1/2018) im Rahmen des Schwerpunktes "Wieviel Gefängnis braucht die Gesellschaft heute?" befasst. Lesen Sie dazu die Beiträge von Anais Denigot und Klaus Roggenthin.
Artikel "Gefängnis: ein unerfüllbares Märchen?"
Artikel "Das Gefängnis ist unverzichtbar! Wirklich?"
2020 wurde auf Initiative von Prof. Dr. Johannes Feest ein Manifest zur Abschaffung der Gefängnisse erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Manifest kann auf der Homepage des Strafvollzugsarchivs mitgezeichnet und kommentiert werden.