Flyer des Fachausschusses "Straffällig gewordene Frauen"

Der BAG-S-Fachausschuss "Straffällig gewordene Frauen" hat einen Flyer zur "Beratung, Begleitung, Unterstützung - Selbstverständnis frauenspezifischer Straffälligenhilfe" erarbeitet. Er informiert kurz und knapp über das aktuelle Selbstverständnis und die Arbeitsweise der frauenspezifischen Straffälligenhilfe.

Hier finden Sie den Flyer als PDF-Dokument.

 

Beratung, Begleitung, Unterstützung - Selbstverständnis frauenspezifischer Straffälligenhilfe

Etwa 25 Prozent aller Tatverdächtigen, etwa 20 Prozent der Verurteilten und schließlich nur rund 6 Prozent aller Inhaftierten sind Frauen. Straffällig gewordene Frauen treten vorwiegend im Rahmen der Bagatellkriminalität in Erscheinung. Insgesamt sind die Delikte zudem weniger sozialschädlich und führen bei der Hälfte der Frauen zu Haftstrafen unter einem Jahr.

Merkmale der Lebenssituation straffällig gewordener Frauen

Die Lebensläufe straffällig gewordener Frauen zeigen, wie aus statistischen Erhebungen und Berichten der Praktiker*innen hervorgeht, viele Gemeinsamkeiten auf:

- Keine oder wenig qualifizierte Schul- bzw. Berufsabschlüsse

- Schwierige familiäre Situation unter anderem aufgrund brüchiger Beziehungsstrukturen mit und ohne Kinder

- Gewalterfahrungen im Kindes- und/oder Erwachsenenalter

- Traumatisierende Erlebnisse

Folgen der Inhaftierung bei straffällig gewordenen Frauen

Frauen verarbeiten ihre eigene Biographie und eine Inhaftierung eher resignativ. 

Dies führt vermehrt zu:

- Psychischen Störungen

- Stärkerer Stigmatisierung

Qualitätsstandards frauenspezifischer Straffälligenhilfe

Frauenspezifische Straffälligenhilfe muss durchgehende Hilfe sein, die vor, während und nach der Haft, wenn möglich durch dieselbe Person, Unterstützung anbietet und den spezifischen Bedürfnissen der Frauen gerecht wird.

Eine gendersensible Beratung muss Standard sein, damit sich darauf basierend die frauenspezifische Arbeit entwickeln kann.

Der Schutz der Familie und die Bindung zwischen Müttern und Kindern müssen eine besondere Aufmerksamkeit erfahren.

Niedrigschwelliger und kostenloser Zugang zum Hilfe- und Unterstützungssystem sind eine Grundvoraussetzung. Ziel sollte jeweils eine Beratungsstelle sein, die die verschiedenen Bausteine selbst anbietet oder eng mit den entsprechenden Akteur*innen zusammenarbeitet und die Kostenübernahme der Leistungen organisiert.

Frauenspezifische Straffälligenhilfe erfordert eine Zusammenarbeit auf vielen Ebenen: rechtliche Beratung, Gesundung und Gesunderhaltung, Therapiemöglichkeiten, die Versorgung der Kinder unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Bedarfe, Wohnen, Schuldner-/Insolvenzberatung und Freizeitgestaltung. Dazu gehören insbesondere existenzsichernde Maßnahmen wie Sicherung des Lebensunterhalts, Hilfestellung bei der Wohnungssuche, Schuldenregulierung, Erarbeitung einer beruflichen Perspektive, etc.

Schaffung von Hilfeangeboten mit einer spezifischen Fraueninfrastruktur, die an den Selbstheilungskräften und Selbstversorgungskompetenzen ressourcenorientiert ansetzt und diese stärkt.

Die spezifische Fachlichkeit der Mitarbeiter*innen muss gewährleistet werden.

Frauen benötigen eine kontinuierliche Begleitung, die eine ganzheitliche Problemsicht voraussetzt und somit auch die Kinder mit einbezieht. Genderspezifische Beratung durch Frauen und, auf Wunsch, in einem geschützten, männerfreien Raum sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unterstützung.

In den Einrichtungen muss der Schutzraum von Frauen vor Übergriffen gesichert sein.

 

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Werkstattpapier „Grundlagen frauenspezifischer Straffälligenhilfe“ auf der Website der BAG-S unter www.bag-s.de

Der kostenlose Flyer kann in der Geschäftsstelle über info(at)bag-s.de angefordert werden. Die Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Diese beginnen bei bei 1.50 €.