Elternschaft und Straffälligkeit
Wenn Eltern straffällig werden, wird meist die gesamte Familie in Mitleidenschaft gezogen. Die Inhaftierung des Vaters oder der Mutter bedeutet für die Familie häufig auch: wirtschaftlicher Abstieg, soziale Ausgrenzung und psychosoziale Probleme. Vor allem die betroffenen Kinder zahlen einen hohen, vielleicht den höchsten Preis. Die Freie Straffälligenhilfe und die Justiz dürfen daher bei allen Bemühungen um den Gefangenen bzw. den straffällig gewordenen Menschen die Angehörigen nicht ausblenden. Freiheitsentzug betrifft in den seltensten Fällen nur eine isolierte Person, sondern fast immer das soziale System Familie. Vielleicht bedarf es eines Mentalitätswechsels bei den Fachkräften in Justiz und Sozialer Arbeit. Die unbeabsichtigten, aber gleichwohl gravierenden Nebenwirkungen des Freiheitsentzuges auf Familienangehörige müssen dringend ernst genommen und mit Hilfe geeigneter Maßnahmen auf das unvermeidbare Minimum reduziert werden. Dazu bedarf es eines Umdenkens, das schon bei den Umständen der Verhaftung beginnt. Aber auch die Rahmenbedingungen der Untersuchungshaft müssen familiensensibler gestaltet werden. Wir brauchen darüber hinaus eine Rechtsprechung, die die familiären Folgewirkungen antizipiert, ferner bessere und auf das Kindeswohl ausgerichtete (Besuchs-)Bedingungen in der Strafhaft und Konzepte eines familienbezogenen Übergangsmanagements.
Einen Überblicksartikel mit dem Titel "Kinder Inhaftierter - Vom Verschiebebahnhof aufs Präventionsgleis" von Klaus Roggenthin finden Sie hier.