Gesundheit und Gesundheitsfürsorge
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und geht damit über das Alltagsverständnis von Gesundheit als Freisein von Beschwerden und Krankheit hinaus. Dieses ganzheitliche Verständnis von Gesundheit muss auch im Strafvollzug und der Straffälligenhilfe gelten, denn Inhaftierte verlieren zwar ihre Freiheit, aber nie ihr Recht auf Gesundheit und Gesundheitsfürsorge.
Gute Anregungen die Gesundheitsfürsorge in Haft zu reformieren sowie Empfehlungen und Informationen zu "Gesundheit und Krankheit in Strafvollzug und Straffälligenhilfe" finden Sie hier:
Infodienst mit Schwerpunkthema Gesundheit und Krankheit in Strafvollzug und Straffälligenhilfe