Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Durchführung des Justizvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Auch obliegt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehör- den; vielmehr wird diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes ausgeübt.
Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug liegen der Bundesregierung daher zum überwiegenden Teil der Fragen keine konkreten, insbesondere keine statistischen Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass mittlerweile alle Länder die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen in ihren Landesstrafvollzugsgesetzen geregelt haben.
Zur Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/10047)