Substitution in Haft: Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geantwortet. In der Antwort zum Zugang zu Substitutionsprogrammen für Menschen in Haft wird deutlich, dass der Bundesregierung zum überwiegenden Teil der Fragen keine Ergebnisse vorliegen. Das Informationsdefizit wird seitens der Bundesregierung durch die fehlende Zuständigkeit für den Justizvollzug erklärt.

 

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Durchführung des Justizvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Auch obliegt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehör- den; vielmehr wird diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes ausgeübt.

Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug liegen der Bundesregierung daher zum überwiegenden Teil der Fragen keine konkreten, insbesondere keine statistischen Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass mittlerweile alle Länder die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen in ihren Landesstrafvollzugsgesetzen geregelt haben.

Zur Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/10047)