Übergangsmanagement/Resozialisierung
„Etwa jeder Dritte (34%) strafrechtlich Sanktionierte bzw. aus der Haft Entlassene wird innerhalb des Risikozeitraums von drei Jahren erneut straffällig.“ (Rückfalluntersuchung vom Bundesministerium für Justiz, Stand 2013)
Der Übergang von der Haft zurück in die Freiheit erfordert Vorbereitung und Unterstützung für die straffällig gewordenen Menschen, um das Rückfallrisiko zu minimieren und somit eine erfolgreiche Resozialisierung zu ermöglichen. Nur wenn entsprechende Betreuungsmaßnahmen getroffen werden, können die häufigsten Schwierigkeiten wie Wohnungs- und Arbeitslosigkeit, Schulden oder Suchtprobleme bewältigt werden. Aus diesem Grund ist ein institutionelles Übergangsmanagement erforderlich, das sich aus den staatlichen Zuständigkeiten der Vollzugsanstalten, Justiz, Sozialhilfe und der freien Straffälligenhilfe zusammensetzt.