JuMiKo beschließt Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung

Die BAG-S, die sich gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seit mehreren Jahren für die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss der Justizministerkonferenz vom 7. Juni 2018:

„Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit der Einbeziehung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung befasst und halten die Einbeziehung grundsätzlich für sinnvoll.“

Das weitere Vorgehen liegt nun in den Händen der Bundesjustizministerin, die sich bei dem Bundesminister für Arbeit und Soziales für eine „entsprechende Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)“ einsetzen soll.

Der Justizsenator des Landes Berlins, Dirk Behrendt, der diesen Beschluss initiierte, sagte dazu: „Nach über 30 Jahren Diskussionen haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Wir anerkennen die Arbeit der Gefangenen und gleichen die Lebensverhältnisse hinter den Mauern denen draußen an. Nun ist es an den beiden sozialdemokratischen Bundesministerien, diesen Beschluss der Länder mit Leben zu füllen.“ (Pressemitteilung des Berliner Justizsenats vom 7.6.18)

Bereits 1977 hatte sich der Gesetzgeber mit der Formulierung des neuen StVollzG (§§ 190 bis 193) verpflichtet, arbeitende Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die Rentenversicherung einzubeziehen. Es ist durch das Votum der JuMiKo wahrscheinlich geworden, dass wir über vier Jahrzehnte später, die Einlösung dieses Versprechens erleben werden.