Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin kritisiert diese Maßnahme: Die Regelstundenanzahl sei gerade erst im Jahr 2021 auf vier Stunden herabgesetzt worden, da eine beträchtliche Anzahl der Klienten nicht in der Lage ist, länger als vier Stunden zu arbeiten. Diese sinnvolle Regelung darf nun nicht gekippt werden.
Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
Der Senat plant diese Änderung im Zuge Änderung des Umrechnungsmaßstabs von Geld- in Ersatzfreiheitsstrafe. Weitere Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.