Die Gesetzesreform betrifft:
• Berechnung der Tagessatzhöhe
• Umrechnungsmaßstab zwischen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe
• Informationspflicht der Staatsanwaltschaft über Ratenzahlung und freie Arbeit
• Verständliche Sprache bei Personen, die die deutschen Sprache nicht hinreichend verstehen
• Die Gerichtshilfe soll vor einer Entscheidung über die Ersatzfreiheitsstrafe mit einbezogen werden.
• Die Länge der freien Arbeit.
Die BAG-S hat die Justizministerien der Bundesländer um ihre Einschätzung bezüglich der praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen gebeten. Die Ergebnisse dieser Befragung können Sie an dieser Stelle einsehen: Bericht_Länderumfrage. Die Fassung wurde am 08.02.2024 aktualisiert.