Länderumfrage zur Reform des Sanktionenrechts

Im August 2023 hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts" verabschiedet. Ein zentraler Aspekt dieser Gesetzesänderung betrifft die Neuregelung der Umrechnung von Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen. Allerdings erstreckt sich das Gesetz auch über diesen Punkt hinaus und zielt darauf ab, weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zu erreichen.

Die Gesetzesreform betrifft:

• Berechnung der Tagessatzhöhe

• Umrechnungsmaßstab zwischen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe

• Informationspflicht der Staatsanwaltschaft über Ratenzahlung und freie Arbeit

• Verständliche Sprache bei Personen, die die deutschen Sprache nicht hinreichend verstehen

• Die Gerichtshilfe soll vor einer Entscheidung über die Ersatzfreiheitsstrafe mit einbezogen werden.

• Die Länge der freien Arbeit.

Die BAG-S hat die Justizministerien der Bundesländer um ihre Einschätzung bezüglich der praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen gebeten. Die Ergebnisse dieser Befragung können Sie an dieser Stelle einsehen: Bericht_Länderumfrage. Die Fassung wurde am 08.02.2024 aktualisiert.