Kinder von Inhaftierten im Fokus der Prävention

Die BAG-S hat auf dem 27. Deutschen Präventionstag (DPT) in Hannover einen Vortrag zum Thema "Kinder von inhaftierten Eltern im Fokus der Prävention" gehalten.

In Deutschland sind laut Schätzungen ca. 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Häufig kämpfen ihre Familien schon vor der Inhaftierung mit multiplen Problemen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Kinder später selbst kriminell werden, ist um ein Sechsfaches höher als bei Kindern ohne inhaftierte Eltern. Trotz dieser Erkenntnis gibt es nur wenige Forschungsergebnisse über die Auswirkungen der Inhaftierung auf Kinder.

Viele tolle Praxisprojekte unterstützen die Betroffenen auf ihrem Weg und versuchen, den Stigmatisierungen, die diese Kinder erleben, entgegenzuwirken und mit ihnen Lösungen zu finden. Um die Aktionen langfristig zu sichern, braucht es ein strukturelles Fundament. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema. Der Vortrag hat die Kinder von inhaftierten Eltern in den Fokus der Prävention gerückt sowie über den Stand in Deutschland informiert.

Nach einem langen Entstehungsprozess trat 1990 die UN-Kinderrechtskonvention (2010 ohne Einschränkungen) in Kraft. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich damit, die Rechte der Kinder zu achten. Nachdem wissenschaftliche Ergebnisse deutlich machten, dass die Inhaftierung eines Elternteils Auswirkungen auf Kinder hat, beschäftigte sich der Europarat mit der Thematik und veröffentlichte 2018 die „Empfehlung CM/Rec (2018)5“ zu Kindern von inhaftierten Eltern.

Zwei Monate später wurde das Thema von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Deutschland aufgegriffen. Es wurde beschlossen, der Thematik Raum zu geben. Der Strafvollzugsausschuss der Länder wurde gebeten, „die für den Justizvollzug relevanten Empfehlungen zu prüfen, best practices zu beschreiben und ggf. Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen zu unterbreiten“ (JuMiKo 2018). Die Länderarbeitsgruppe kam nach anderthalb Jahren zu einem Ergebnis, das in einem Beschluss festgehalten wurde. Darin heißt es “Die Verbesserung der Situation von Kindern Inhaftierter und ihren Familien kann nur durch eine enge Kooperation insbesondere zwischen den Justizministerien und den für Kinder, Jugend und Familien sowie den für Soziales zuständigen Ministerien erfolgreich gestaltet werden“ (JuMiKo 2019). Unter Berücksichtigung des Berichtes der Länderarbeitsgruppe sollten Lösungen für eine Umsetzung der Empfehlung des Europarates erarbeitet werden.

Die BAG-S hat nachgefragt, welche Lösungen zwischen den Ministerien seit 2019 erarbeitet wurden.

Den Vortrag vom 04.10.2022 können Sie hier einsehen.

 

Quellen:

Europarat (2018): https://rm.coe.int/empfehlungen-europarat-kinder-inhaftierter-eltern-traduction-en-allema/16808edc9b

JuMiKo (2018): https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/II-25-MV---Kinder-inhaftierter-Eltern.pdf

JuMiKo (2019): https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2019/Herbstkonferenz_2019/II_16_Kinder_von_Inhaftierten_ohne.pdf