Wissen, was wir tun. Haltung und Handeln in der Straffälligenhilfe.

Worum geht es? Soziale Arbeit in kriminalpolitischen Zusammenhängen ist nicht der „verlängerte Arm des Richters“, „Hilfe des Jugendgerichts“ oder im Strafvollzug „Mädchen für alles“. Nach über 40 Jahren der Entwicklung als eigene Disziplin und Profession hat sie eine spezifische Haltung und eigene Handlungskompetenzen entwickelt. Dazu hat sie sich deutlich ausgeweitet. Noch nie waren so viele Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen im Strafvollzug und in ambulanten Unterstützungssystemen beschäftigt. Trotz dieser Entwicklung hat sich vielfach eine verkürzte Sicht auf Risikoorientierung, Kontrolle, Selektion und Legalbewährung in der Profession entwickelt, die nicht immer dem fachlichen Selbstverständnis entspricht. 

Wir wollen dem etwas entgegensetzen, haben uns inzwischen in kleinem Kreis von etwa 30 Teilnehmenden zweimal getroffen und wollen nun erneut in größerer Runde und arbeitsfeldspezifisch vorbereitet beraten, wie die Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Personen als jene Agentur innerhalb des Strafjustizsystems gestärkt werden kann, die diese Menschen als Bürger und Staatsbürger mit Menschenwürde und Rechten, mit Entwicklungspotenzialen und Ressourcen, mit Hilfebedarf und einem verfassungsrechtlichen und sozialrechtlichen Anspruch auf Hilfe anerkennt.

Wir vergessen dabei nicht die institutionelle Einbindung und Beteiligung an sozialer Kontrolle einschließlich der damit verbundenen Zwangskontexte - Im Gegenteil, erst die klare kritische Analyse der gesellschaftlichen Eingebundenheit im Verhältnis zum Auftrag und dem eigenen Professionsverständnis mit Bezug zu den Menschenrechten, der sozialen Gerechtigkeit und der Lebenslagenverbesserung macht das Ausloten der eigenen Handlungsmöglichkeiten möglich. Während der Tagung sollen die professionelle Haltung und ihre methodischen Grundlagen entsprechend dem heutigen fachlichen Niveau erörtert und dabei vor allem die Bedeutung von Verständigung, Wertschätzung und Beziehung zu Klienten und Klientinnen einerseits und kriminalpolitische Kooperationen und Strategien andererseits herausgearbeitet werden.

Wir wollen uns vergewissern, was wir aus welchen guten Gründen mit welchem Erfolg tun und erreichen. Dies mag ein guter Ausgangspunkt sein, um den Fokus unserer Arbeit künftig wieder stärker auf unsere eigenen Kompetenzen hin auszurichten.

Inhaltlich werden wir uns neben einer grundsätzlichen Positionsbestimmung (Prof. Dr. Cornel, Berlin, und Prof. Dr. Lindenberg, Hamburg) mit erfolgreichen Handlungsstrategien in der Sozialen Arbeit angesichts der Komplexität ihres Arbeitsfeldes beschäftigen (Prof. Dr. Bohrhardt, Coburg), einen Blick auf die „ausstiegsorientierte Wende“ in der angelsächsischen Kriminologie und Praxis werfen (Prof. Dr. Graebsch, Dortmund) und uns der Frage nähern, wie professionelles Handeln in der Straffälligenhilfe konstituiert ist (Prof. Dr. Ghanem, Benediktbeuern). Für die Freie Straffälligenhilfe werden Maren Michels und Dr. Klaus Roggenthin einen Workshop durchführen.

Die Veranstaltung findet am 8. und 9. März 2018 in Hamburg statt.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen bis 10.1.2018 an: kerstin.lindenberg(at)resohilfe-luebeck.de 

Wir bitten um Überweisung des Teilnahmebeitrags von 25,- € auf das Konto:
Rudolf Grosser
IBAN: DE97 5001 0517 5405 9747 07
mit dem Stichwort: „Wissen was wir tun.“

Nach Ihrer Überweisung und unserer Bestätigung wird die Anmeldung wirksam.

 

Hier finden Sie den Tagungsflyer

 

Hinweis: Die zweite Ausgabe des Infodienstes im Jahr 2018 (Erscheinungsdatum voraussichtlich in August 2018) wird sich mit dem Thema „Straffälligenhilfe als selbstbewusste Soziale Arbeit“ befassen.