Wie lang ist lebenslang? Eine Annäherung

Das Mindestmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bestimmt §57a Abs. 1 Nr. 1 StGB mit einer Dauer von 15 Jahren. Eine längere unbestimmte Mindestdauer ergibt sich, wenn im Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wurde. In den letzten Jahren sind durchschnittlich 1.800 Personen aufgrund einer lebenslangen Freiheitsstrafe inhaftiert.

Eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden untersucht regelmäßig die Frage, wie lang in der Rechtspraxis die lebenslange Freiheitsstrafe andauert. Dabei erhebt sie für den Bericht Daten zu allen Gefangenen, die in einem Jahr eine lebenslange Freiheitsstrafe beendet haben. Nicht berücksichtigt werden dabei die Personen, die noch in Haft sind und möglicherweise bis zu ihrem Tod auch nicht entlassen werden. Diese Einschränkung gilt es zu beachten.

Insgesamt endete bei 95 Personen im Jahr 2021 die lebenslange Freiheitsstrafe. Dies sind ca. 5 Prozent der in diesem Jahr einsitzenden Personen. Durchschnittlich waren die Personen 55 Jahre alt. Bei 16 Personen lag eine besondere Schwere der Schuld vor.

Welche Beendigungsgründe lagen vor? In die Freiheit entlassen wurden 52 Personen, darunter vier Frauen (nach § 57a StGB). 22 Personen wurden ins Ausland ausgewiesen, darunter drei Frauen (nach § 456a StPO). Weitere sieben Ausweisungen fanden aufgrund von Transferabkommen statt. 14 Personen sind in der Haft verstorben, darunter eine Frau. Neun Gefangene starben eines natürlichen Todes. Bei zweien war die Todesursache unbekannt. Drei Personen begingen Suizid. Die Hälfte der Verstorbenen war über 60 Jahre alt. Die älteste Person starb mit 87 Jahren nach 27 Jahren Haftzeit. Keine Person wurde begnadigt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Gefangene kurz vor ihrem erwarteten Tod entlassen werden.

Wie lange waren die Personen in Haft? Bei durchschnittlichen Angaben muss berücksichtigt werden, dass es sich um eine große Streuung handelt. Die 52 in die Freiheit entlassenen Personen verbüßten durchschnittlich 19,8 Jahre. 14 Personen davon 15 Jahre. Die vier längsten Zeiten betrugen 32, 33, 35 und 39 Jahre. Bei der letztgenannten Person wurde im Alter von 62 Jahren der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt.

Die 43 zum Teil abgeschobenen, zum Teil verstorbenen Personen waren im Durchschnitt 14,7 Jahre in Haft. Hier reicht die Spanne von 2 bis 36 Jahren. Von den vier Fällen, die weniger als fünf Jahre inhaftiert waren, wurden zwei Personen ins Ausland abgeschoben. Zwei Personen begingen Suizid.

Die ausführliche Studie von Axel Dessecker und Elena Rausch ist online frei verfügbar:

Axel Dessecker; Elena Rausch (2023): Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen. Dauer und Gründe der Beendigung für das Jahr 2021, Wiesbaden. Online verfügbar unter: https://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/E-Publikationen/BM-Online/bm-online36.pdf