Wer ist für die Finanzierung zuständig?

Nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe wird eine Person in eine stationäre psychiatrische Behandlung entlassen und soll anschließend in eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe übergeleitet werden. Da gehen die Streitigkeiten los: Sowohl Jobcenter als auch der örtliche Sozialhilfeträger wollen nicht zahlen. Gibt es eine gerichtliche Klärung?

Dr. Manfred Hammel stellt regelmäßig wichtige Urteile im Kontext der Straffälligenhilfe vor und kommentiert diese. Im aktuellen Beitrag bespricht er eine Urteil des Sozialgerichts Altenburg, welches sich mit den Wirren der Zuständigkeit unmittelbar nach einer Haftentlassung beschäftigt. Genauer: Verhandelt wird die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts während einer unmittelbar nach der Haftentlassung vollstationär durchgeführten Behandlungsphase.

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Hammel für die Bereitstellung der Publikation.

Der Beitrag steht hier zum Download zur Verfügung.