Doch was passiert, wenn ein Elternteil in Haft kommt? Wenn ein Teil des Zuhauses plötzlich aus der Familie genommen und weggesperrt wird? Wenn bei den Besuchen in der JVA nur noch geredet und nicht mehr gespielt werden kann?
Der Justizvollzug ist kinderfeindlich
Gefängnisbesuche bei Papa oder Mama sind für viele Kinder nicht einfach. Die kinderfeindlichen Besuchsbedingungen lassen Kinder die Inhaftierung eines Elternteils nur schwer ertragen.
Strafvollzug muss familiensensibler werden
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe in Bonn (BAG-S) fordert anlässlich des Weltkindertags, Qualitätsstandards in den Haftanstalten einzuführen, die sicherstellen, dass die Bedürfnisse von Besuchskindern altersgerecht berücksichtigt werden.
Sachsen macht es vor
Das Bundesland Sachsen hat als erstes Bundesland verpflichtende Mindeststandards für familienfreundliche Besuchsbereiche geschaffen, die nun in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten umzusetzen sind. Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drs. 6/5140) zeigte, wie weit die Umsetzung schon erfolgt ist.
Zu den Standardvorgaben im Sächsischen Vollzug gehört unter anderem auch die exklusive Besuchsmöglichkeit im Freien innerhalb der JVA. Mit Papa oder Mama im Gras statt in stickigen Besuchsräumen zu sitzen, bleibt für Kinder in anderen Bundesländern allerdings weiterhin ein Traum.
Wir appellieren daher an die Justizministerien der Bundesländer, ebenfalls verpflichtende Qualitätsstandards für kindgerechte Besuchsbedingungen einzuführen.
Weitere Informationen auf www.bag-s.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S e. V.)
Dr. Klaus Roggenthin (V.i.S.d.P.)
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