Weihnachtsamnestie ohne Bayern

Üblicherweise kommen Straftäter, deren Haft in den Weihnachtsferien enden würde, schon im Herbst frei. Nicht so in Bayern. Die Süddeutsche Zeitung hat einen Beitrag von Ronan Steinke zum Thema veröffentlicht.

Darin heißt es:

"Noch ist nicht Weihnachten, aber in den Gefängnissen landauf, landab bricht bereits die Weihnachtszeit an. Häftlinge packen ihre Sachen und bereiten sich auf ihre sogenannte Weihnachtsamnestie vor. Das hat Tradition, und so wie Lebkuchen, Spekulatius oder Zimtsterne immer früher in den Supermarktregalen liegen, so geht es auch mit dieser Tradition immer früher im Herbst los. In diesen Tagen öffnen sich bereits die ersten Türchen, pardon, Türen. Weihnachtsamnestie, das bedeutet: Herauskommen dürfen Straftäter, die ohnehin nicht mehr viel Zeit abzusitzen gehabt hätten, etwa 800 sind es jedes Jahr."

Hinter der Weihnachtsamnestie steckt eine gewisse Willkür: "Wessen Strafe kurz nach Weihnachten ausläuft, der hat Glück. Wessen Strafe an Ostern ausläuft, der hat Pech. Gnade zu Weihnachten steht nirgends im Gesetz. Auch steht in keinem Strafurteil der Satz: 'Sie werden verurteilt zu neun Monaten Freiheitsstrafe, aber falls Sie Glück haben und das Ende ihrer Haft zufällig auf Ende Dezember oder Anfang Januar fällt, dann Gratulation.'"

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.

 

 Quelle:

Steinke, Ronan (2022): Oh du Gnädige, in: Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2022, unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/gefaengnisse-deutschland-weihnachtsamnestie-1.5680664 / (Abruf am: 26.10.2022)