Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte zur medizinischen Versorgung von inhaftierten Menschen

Die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten sollte sich nicht von derjenigen Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Freiheit unterscheiden – so sieht es zumindest §3 des Strafvollzugsgesetzes vor. Dennoch gibt es einige gravierende Unterschiede.

In ihrem Arbeitspapier spricht der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) insgesamt 14 Problemfelder der medizinischen Versorgung in Haft an und stellt konkrete Forderungen für eine Verbesserung.

Darunter spricht der vdää viele Probleme an, die seit langem schon bekannt sind, beispielsweise, dass arbeitende Gefangene nicht in die Rentenversicherung einzahlen oder die Versorgung psychisch kranker Inhaftierte unzureichend ist. Zu beiden Problemfeldern hat die BAG-S kürzlich Stellung bezogen. Auch eine freie Arztwahl ist in Haft nicht gegeben. Gerade bei Fällen, wo das Verhältnis zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient bzw. Patientin ausschlaggebend ist – so etwa bei einer Therapie - ist das problematisch.

 

Das komplette Arbeitspapier können Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier lesen.

Die Stellungnahme der BAG-S zur Versorgung psychisch kranker und gestörter Inhaftierter finden Sie hier.

Die Presseinformation zur Alterssicherung für Inhaftierte können Sie hier nachlesen:

bag-s.de/nc/aktuelles/aktuelles0/article/arbeitende-gefangene-haben-ein-recht-auf-alterssicherung/