Update: Modernisierung des Strafverfahrens

Die von der Bundesregierung geplante „Modernisierung des Strafverfahrens“ stößt auf deutliche Kritik.

Die Bundesregierung hatte am 23. Mai 2019 eine Unterrichtung über sogenannte „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vorgelegt. Die geplante punktuelle Reform der Strafprozessordnung – nunmehr ausgearbeitet in einem Referentenentwurf des BMJV –  stößt aufgrund der befürchteten Beschränkung der Verteidigungsrechte jedoch auf deutliche Kritik.

Die geplante Reform (19/10388) zielt der Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker zufolge insbesondere auf eine Beschleunigung des Strafverfahrens. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte am 8. August 2019 einen Referentenentwurf, der auf eine Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte durch die Bundesregierung abzielt und der den sich wandelnden Rahmenbedingungen der Strafrechtspflege gerecht werden soll.

Kritische Stimmen, die bei der „Modernisierung der Strafverfahren“ mit einer deutlichen Beschneidung der Rechte von Angeklagten rechnen, wurden bereits erhoben. Relevante Kommentare zu der Reform sowie zu den einzelnen Eckpunkten finden Sie unter https://verfassungsblog.de/falsch-verstandene-effektivitaet-vor-rechtsstaatlichkeit/ sowie auf der Homepage der Strafverteidigervereinigungen unter https://www.strafverteidigervereinigungen.org/Material/Stellungnahmen/SN_StVV_Eckpunkte2019.pdf.


In dem umstrittenen Reformvorschlag werden die nachfolgenden zwölf Eckpunkte mit ihrem jeweiligen juristischen Änderungsbedarf erläutert:

Bündelung der Nebenklagevertretung
(neu zu schaffender Paragraf 397b Strafprozessordnung [StPO])

Ausweitung der Nebenklageberechtigung auf alle Vergewaltigungstatbestände
(Änderung des Paragrafen 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO)

Vereinfachung des Befangenheitsrechts
(Neufassung des Paragrafen 29 StPO)

Vereinfachung des Beweisantragsrechts
(Änderung des § 244 Absatz 3 StPO)

Vorabentscheidungsverfahren für Besetzungsrügen
(Änderung der Paragrafen 222b, 338 Absatz 1 StPO)

Harmonisierung der Unterbrechungsfristen mit Mutterschutz und Elternzeit
(Anpassung des Paragrafen 229 StPO)

Erweiterung der DNA-Analyse
Änderung des Paragrafen 81e Absatz 2 StPO)

Bekämpfung des Einbruchdiebstahls
(Änderung des Paragrafen 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO)

Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher
(Änderung des Paragrafen 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie Schaffung eines Gerichtsdolmetschergesetzes)

Gesichtsverhüllung vor Gericht
(Änderung des Paragrafen 176 GVG, der Paragrafen 68 und 110b StPO und des Paragrafen 10 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Informationsbefugnis für Bewährungshilfe / Führungsaufsicht
(Ergänzung des Paragrafen 481 Absatz 1 Satz 3 StPO um die Führungsaufsichtsstellen und Streichung des Wortes "dringend" vor "Gefahr")

Bild-Ton-Aufzeichnung einer richterlichen Vernehmung
(Änderung des Paragrafen 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und des Paragrafen 255a Absatz 2 StPO)