Update: Bundestag beschließt Gesetzespaket zu Abschiebung und Migration

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ am 7. Juni 2019 beschlossen.

Die Bundesregierung erhofft sich mit dem Gesetzespaket (Drucksachen 19/10047, 19/10506 und 19/10706), deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung abzuschieben als im vergangenen Jahr. 2018 scheiterte mehr als jede zweite Abschiebung, weswegen mit dem neuen Gesetz die Hürden für den Ausreisegewahrsam abgesenkt wurden.

Nach hitziger Debatte und teilweise heftiger Kritik der Opposition verabschiedete der Bundestag auch den umstrittensten Teil des insgesamt acht Gesetze umfassenden Pakets: das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das im Bundesinnenministerium unter Federführung von Horst Seehofer (CSU) erarbeitet worden war. Namentlich stimmten 371 Abgeordnete für das Gesetz, 159 dagegen, 111 enthielten sich.

Das Gesetzespaket soll neben einer Verschärfung des Asylrechts jedoch auch die Zuwanderung für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland erleichtern.

Insbesondere die nunmehr beschlossene Regelung der Abschiebehaft, wonach Abschiebegefangene in regulären Haftanstalten untergebracht werden können, war im Vorfeld parteiübergreifend auf große Kritik gestoßen. Auch während der Bundestagssitzung am vergangenen Freitag äußerten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Bedenken, dass diese Aufhebung des Trennungsgebots sowie weitere Gesetzesteile nicht mit der deutschen Verfassung sowie dem Europarecht vereinbar seien.