Todesfälle im Strafvollzug

In einer kleinen Anfrage hat die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung zu Todesfällen in Haft befragt. Die Antwort liegt jetzt vor. Für den Strafvollzug sind zwar die Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung greift bei der Beantwortung auf die Strafvollzugsstatistik zurück, die leider nicht sehr detailliert ist. Als Todesursachen werden ausschließlich Tod durch Unfall und Tod durch Suizid unterschieden:

  • 2019 gab es 144 Todesfälle, davon 4 durch Unfall und 42 durch Suizid
  • 2020 gab es 182 Todesfälle, davon einen durch Unfall und 77 durch Suizid
  • 2021 gab es 182 Todesfälle, davon keinen Unfall und 92 durch Suizid
  • 2022 gab es 79 Suizide

Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/8116

Zu Suiziden im Strafvollzug führt der Kriminologische Dienst Sachsen eine vollständige Untersuchung durch. Hier werden weitere Informationen wie Staatsangehörigkeit, vorliegen psychischer Erkrankungen, Haftart und -dauer und anderes ermittelt.

Die Studie "Suizide von Inhaftierten in Deutschland. Verlaufsstatistik über die Jahre 2000 bis 2022" von 2023 ist frei zugänglich. Die Verlaufsübersicht der letzten 20 Jahre zeigt, dass in den letzten drei Jahren Höchstwerte bei der Suizidrate vorliegen:

Quelle: Meischner-Al-Mousawi, M.; Hartenstein, S. & S.Hinz (2023): Suizide von Inhaftierten in Deutschland". Herausgegeben vom Kriminologischen Dienst des Freistaates Sachsen. S.2.