Themenheft zur Föderalismusreform

In der aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes Straffälligenhilfe (3/2016) ziehen wir eine Zwischenbilanz zur Föderalismusreform. Lesen Sie hier das Editorial und werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!

Editorial

Nach einer von Bundestag und Bundesrat im Juni und Juli 2006 beschlossenen Grundgesetzänderung trat die Föderalismusreform am 1. September 2006 in Kraft. Mit ihr ging eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder einher. Als letztes Bundesland verabschiedete Schleswig-Holstein ein eigenes Landesstrafvollzugsgesetz, das am 1. September 2016 in Kraft trat.

Welche Erkenntnisse haben die vergangenen zehn Jahre gebracht? War die Reform nun ein Segen, ein Fluch oder von beidem etwas? Wie wirkt es sich in der Praxis des Strafvollzuges aus, dass zwar bundeseinheitlich nach Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung Recht gesprochen wird, die Vollstreckung der Strafe aber länderspezifisch vollzogen wird? Führt die hohe juristische Komplexität im Strafvollzug der Länder dazu, dass Gefangene und ihre Angehörigen weniger gut beraten werden und ihre Rechte schlechter wahrnehmen können? Welche Wirkungen und Nebenwirkungen können bislang beobachtet werden?Heribert Prantl und Bernd Maelicke nehmen in dieser Ausgabe erste Einschätzungen vor. Im Umgang mit Suchterkrankungen bei Gefangenen werden zumindest gravierende Länderunterschiede deutlich, wie Hinnerk Feldwisch-Drentrup am Beispiel Bayerns schildert.

Die Frage, welches Landesstrafvollzugsgesetz dem Wiedereingliederungs- und Teilhabeanspruch besser oder schlechter genügt, wird die Fachwelt sicher noch länger beschäftigen. Wir laden Sie ein, sich an dieser Auseinandersetzung auf unserer nächsten Bundestagung vom 21. bis 22. März 2017 in Bonn zu beteiligen. Anmeldeschluss ist der 22. Januar 2017.

Ein Dauerthema ist leider die unzureichende sozialrechtliche Absicherung von straffällig gewordenen Menschen. Die Landesjustizminister nehmen sich nach wie vor viel Zeit, die „überüberfällige“ Einbindung von arbeitenden Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung auf den Weg zu bringen. Die gute Nachricht: Die zivilgesellschaftliche Allianz wird breiter (s. Seite 6 ff).

In weiteren Beiträgen informieren wir über die Förderung der Wohnraumversorgung nach der Entlassung, die Eingliederung durch Arbeit, die Förderung der Selbstwirksamkeit durch künstlerisches Arbeiten, die Problematik innerfamilialer Tötungsdelikte, Aktionstage für Gefangene und Mindeststandards für Kinderbesuche im Gefängnis. Wir hoffen, Ihnen damit wieder einen breiten Einblick in die vielfältigen Arbeitsfelder und Anliegen der Straffälligenhilfe geben zu können.

Der am 6. Dezember 2016 neu gewählte Vorstand (2017/ 2018) der BAG-S: Rolf Keicher, Diakonie Deutschland (Vorsitzender), Cornelius Wichmann (1. Stellvertretender), Kerstin Guderley (2. Stellvertretende) und das Geschäftsstellenteam wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns verbunden blieben.

Klaus Roggenthin
Geschäftsführer der BAG-S

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 3/2016