Tagungshinweis: Fachwoche Straffälligenhilfe 2016

Das deutsche Strafrechtssystem sieht einen temporären Ausschluss aus den gewohnten gesellschaftlichen Bezügen als härteste Sanktion für Regelbrüche vor, wenn Geldstrafe oder Bewährungsstrafe für nicht ausreichend gehalten werden. Paradoxerweise sollen Inhaftierte nicht zuletzt genau dadurch auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden. Allerdings kann ein Ausschluss aus gesellschaftlichen Bezügen auch bereits ohne Inhaftierung erfolgen.

Themenschwerpunkt der Fachwoche Straffälligenhilfe 2016

Resozialisierung geht alle an! Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Was bedeutet gesellschaftliche Teilhabe und wieso geht die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen alle an?

Wir laden herzlich ein, sich gemeinsam mit uns als christlicher Straffälligenhilfe bei der traditionellen Fachwoche Straffälligenhilfe mit den unterschiedlichen Facetten dieser Aufgabe auseinanderzusetzen und auf diese Weise neue Bündnisse zu schließen auf dem Weg zur Realisierung gesellschaftlicher Teilhabe von straffällig gewordenen Menschen.

Tragen Sie mit zum Gelingen der Fachwoche bei und verbreiten Sie diese Information und den Link www.fachwoche.dezügig über die Ihnen zur Verfügung stehende Verteiler.