Die BAG-S begrüßt die Entwicklung eines Aktionsplans. Insbesondere unterstützt sie, dass die Gruppe der straffällig gewordenen Menschen in diesem berücksichtigt wird. Der Aktionsplan verpflichtet sich, sicherzustellen „dass Entlassungen aus Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten oder dem Krankenhaus nicht in Wohnungslosigkeit münden".
Allerdings wird die Gruppe der Menschen mit Hafterfahrungen nicht als besondere Bedarfsgruppe ausgewiesen. Dabei ist anerkannt, dass Inhaftierungen zu Wohnungslosigkeit führen können und umgedreht, Wohnungslose ein höheres Risiko tragen, inhaftiert zu werden.
Die BAG-S empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen bei der weiteren fachlichen Ausgestaltung der Leitlinien.
Die vollständige Stellungnahme können Sie auf der BAG-S Seite einsehen.