Stellungnahme zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht

Die BAG-S positioniert sich zum Entwurf des 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vom 22. März 2021.

Auszug aus der BAG-S Stellungnahme:

"Der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht hat deutlich gemacht, dass die Armutsgefährdungen von straffällig gewordenen Menschen und ihren Angehörigen vonder Bundesregierung kaum wahrgenommen werden. Das minimiert die Chancen, dass auf Bundesebene Initiativen zur Verbesserung der Lebenslagen dieser Bevölkerungsgruppe angestoßen werden. Die BAG-S hält ein regelmäßiges Monitoring der Lebensverhältnisse von straffällig gewordenen Menschen und ihren Angehörigen in Verantwortung des Bundes für unerlässlich. Haftentlassene und ihre Angehörigen gehören zusammen mit Wohnungslosen zu einer besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppeam Rande unserer Gesellschaft, um deren Integration sich der Sozialstaat in besonderer Weise kümmern muss. Für den 7. ARB sollte eine breite evidenzbasierte Berichterstattung über die Armutsgefährdungen straffällig gewordener Menschen möglich sein.Gerne bringen wir uns bei der Entwicklung eines entsprechenden statistischen Instrumentariums ein."

Die komplette Stellungnahme können Sie hier einsehen.