Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. stellt sich gegen aktuelle Forderungen in der Öffentlichkeit, das Strafmündigkeitsalter abzusenken. In einer kurzen Stellungnahme erläutert sie, warum dies keinen Sinn machen würde: Weder ist von der Herabsetzung ein Abschreckungseffekt zu erwarten, noch ist der Strafvollzug der richtige Behandlungsort für Kinder. Diese brauchen an anderer Stelle mehr Hilfen.
Die kurze Stellungnahme können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Das ausführliche Positionspapier des DVJJ setzt sich intensiv mit den Ursachen und dabei insbesondere mit den Wirkungen der Corona-Phase auf Kinder und Jugendliche auseinander. Das Papier können Sie an dieser Stelle einsehen.