Seminare zum Sozialrecht - Beratungs- und Klärungsbedarf wurde deutlich

Am 4.11. (Berlin), 11.11. (Düsseldorf) und 13.11. (Nürnberg: veranstaltet von der KAGS) fanden die Seminare der BAG-S zu "Einkommen oder Vermögen? Die Anrechnung des Überbrückungsgeldes im SGB II und Tipps für die Beratungspraxis" statt. Der Referent Bernd Eckhardt, der seit 1996 in der Arbeitslosenberatung tätig ist und Sozialrechtsfortbildungen durchführt, stellte sich den Fragen und Problemen der Teilnehmer/innen aus Vollzug und Freier Straffälligenhilfe.

Es wurde deutlich, dass die Thematik Anrechnung des Überbrückungsgeldes auf HARTZ IV-Leistungen sowie Krankenversicherung bei Haftentlassung viele Probleme bereiten, da die Abläufe der Verwaltungen und deren Rechtsauslegung oftmals undurchsichtig sind. Insbesondere gab es Fragen zur Krankenversicherung (gerade bei Substituierten) und der Ausgestaltung der länderspezifischen Regelungen zum Überbrückungsgeld (Was tun bei einer Haftverlegung?)
Viele Fragen konnten im Rahmen des Seminars geklärt werden. Selbst die Kaffeepause wurde zum Diskutieren und gegenseitigem Austausch genutzt.

Am 12.04.2013 findet das letzte Seminar in Stuttgart statt. Einige wenige Plätze können noch vergeben werden (zur Anmeldung). Für alle, die an den Seminaren nicht teilnehmen konnten und Informationen zur Thematik benötigen, haben wir das ausführliche Handout des Referenten als Download für Sie bereitgestellt: Handout zum Seminar