Strafgefangene werden in mehreren Hinsichten als „schuldig“ betrachtet: Sie sind schuld daran etwas angestellt zu haben, das sie ins Gefängnis geführt hat. Sie sind moralisch schuldig, weil sie im Sinne des Gesetzes rechtswidrig gehandelt haben und oft haben sie über diese zwei Bedeutungen der Schuld hinaus auch finanzielle Schulden, die sie abbezahlen müssen.
Manche Straftaten werden mit Bußgeldern bestraft, eine Art „Verwandlung einer moralischen in eine finanzielle Schuld“, aber nicht abbezahlte Schulden führen wiederum auch ins Gefängnis, wenn man sich zum Beispiel die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafe vergegenwärtigt.
Wir haben in unserem Infodienst versucht, die Thematik der Schulden im Allgemeinen und die der Schuldnerberatung im Strafvollzug im Besonderen interdisziplinär aufzugreifen. Was sind überhaupt Schulden? Was sind die Besonderheiten der Schuldnerberatung in der JVA? Weiterhin haben wir uns mit den Auswirkungen der Inhaftierung auf bestehende Schulden auseinandergesetzt und die mangelnden Möglichkeiten aufgrund struktureller Hürden (z. B. niedrige Arbeitsentlohnung, gehinderter Zugang zu Unterlagen usw.) seine Schulden in der JVA abzubezahlen, untersucht.
Diese Ausgabe dokumentiert die Vorträge, die im Rahmen der Fachtagung „Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe II“ am 4. und 5. April 2017 in Würzburg gehalten worden sind. Darüber hinaus finden Sie in diesem Heft auch Beiträge zum Thema „Kinder inhaftierter Eltern“ und Mitteillungen unserer Mitgliedsverbände.
Der Informationsdienst Straffälligenhilfe erscheint dreimal jährlich und kostet im Abonnement 15 Euro pro Jahr (ermäßigt: 7,50 Euro). Bestellen können Sie ihn mit diesem Formular oder per E-Mail.
Literatur: Macho, T. (2016) Schuld und Schulden. Wie moralisch ist die Ökonomie? ; in: APuZ 1-2/2016.