Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe

Schuldenregulierungsfonds, auch Resozialisierungsfonds genannt, bieten straffällig gewordenen Frauen und Männern sowie deren Angehörigen eine Entschuldungshilfe im Rahmen einer Schuldenregulierung. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen und folglich die soziale und berufliche Lebenssituation zu stärken. Die in den 70er und 80er Jahren gegründeten Fonds gehen auf Initiativen von Privatpersonen, Justizministerien und Trägern der Freien Straffälligenhilfe zurück und sind bisher in acht westlichen Bundesländern der BRD angesiedelt.

Durch die Vergabe zinsloser oder zinsgünstiger Darlehen an Straffällige hat sich das Fondsmodell als wichtige Entschuldungshilfe für einen wirtschaftlichen Neuanfang bewährt. Auf einer Fachtagung im Jahr 2015 zur Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe wurde deshalb dafür plädiert, auch in den verbleibenden Bundesländern die Einrichtung von Schuldenregulierungsfonds aus öffentlichen und/oder privaten Mitteln zu fördern. Mit der Fachtagung "Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe" möchte der Verein Bremische Straffälligenbetreuung unter der Schirmherrschaft des Senators für Justiz und Verfassung Bremen und unter Einbeziehung der bereits bestehenden Fonds dazu beitragen. Es sollen die besondere Bedeutung von Fonds als Entschuldungshilfe betrachtet und die verschiedenen Modelle der Schuldenregulierungsfonds vorgestellt und diskutiert werden.

"Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe"
Datum: 16. März 2018 von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Festsaal der Berliner Stadtmission, Lehrter Str. 68, 10557 Berlin.
Veranstalter: Verein Bremische Straffälligenbetreuung

Hier finden Sie das Programm der Veranstaltung

Sie können sich bis zum 28. Februar 2018 anmelden:
Per Fax: 0421 - 75821
Per E-Mail: VBS(at)straffaeligenhilfe-bremen.de
Per Post an: Bremische Straffälligenbetreuung, Faulenstraße 48-52, 28195 Bremen