Resozialisierung nicht gefährden – Inhaftierung und Schulden während Corona

Auch hinter den Gefängnismauern sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie spürbar. Die vorübergehende Schließung der Arbeitsbetriebe in den Justizvollzugsanstalten hat zur Folge, dass das Einkommen der Inhaftierten wegfällt. Mittel, die vor allem verschuldete Gefangene zur Tilgung ihrer Schulden benötigen.

Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) e.V. hat die BAG-S eine Stellungnahme veröffentlicht, die auf die kritische Lage arbeitender Gefangener aufmerksam macht.

Während versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer draußen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, ist dies für arbeitende Inhaftierte nicht der Fall. Mit dem wegbrechenden Verdienst ist es verschuldeten Gefangenen nicht möglich, ihre Schulden abzubezahlen.

Die beiden Verbände schlagen deshalb konkreten Maßnahmen vor, um die Negativfolgen für die Inhaftierten wenigstens in einem erträglichen Maße abzufedern:

1. Lohnersatzleistungen auch in Haft

Gemeinsam setzen sich die Verbände dafür ein, dass bei Arbeitsausfall aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes für bisher arbeitende Inhaftierte ein Verdienstausfall durch Lohnfortzahlung oder ein Kurzarbeitergeld zu kompensieren ist. Es ist nur angemessen, Gefangenen für den Zeitraum des erzwungenen Arbeitsausfalls ebenfalls eine Lohnersatzzahlung zu zahlen – in Analogie zum Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im System der Arbeitslosenversicherung.

2. Entgegenkommen der Gläubigerseite

BAG-S und BAG-SB rufen gemeinsam alle öffentlichen und privaten Gläubiger auf
•    großzügig Stundungen ohne Berechnung zusätzlicher Kosten und Zinsen zu gewähren
•    auf die Kündigungen laufender Ratenzahlungsvereinbarungen und Pfändungen von Eigengeld zu  verzichten
•    den Schuldenabtrag zu erleichtern, indem auf Kosten verzichtet und von weiteren Vereinbarungen mit weiteren Kosten abgesehen wird
•    eingehende Ratenzahlungen immer zunächst auf die Hauptforderungen zu verrechnen und dann erst auf Kosten und Zinsen.

Durch diese Maßnahmen soll verschuldeten straffällig gewordenen Menschen eine reelle Chance geben werden, nach der Pandemie ihre Schuldensituation eigenständig zu bewältigen. Alle Beteiligten sollen ihre Verantwortung wahrnehmen, damit Menschen, die es - unabhängig von den Gründen - besonders schwer haben, in Zeiten einer Pandemie ihren Weg zurück in die Gesellschaft weiterverfolgen können.

Die Stellungnahme können Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier lesen.