Rentenversicherung für Inhaftierte - Ergebnis der Justizministerkonferenz

Vom 1. bis 2. Juni 2016 fand im brandenburgischen Nauen eine Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JUMIKO) statt. Dort wurde unter anderem die Frage der Einbeziehung von Inhaftierten und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung beraten.

Im Juni 2015 hatte die JUMIKO den Strafvollzugsausschuss der Länder beauftragt, die Grundlagen und Auswirkungen einer Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung zu prüfen.
Nachdem der Bericht des Strafvollzugsauschusses vorgestellt wurde, beschloss die JUMIKO die dort dargestellten Modelle von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz und der Arbeits-und Sozialministerkonferenz hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bewerten zu lassen.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das 2011 mit ihrer Petition „Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung“ die breite öffentliche und politische Diskussion angestoßen hatte, kritisierte das zeitraubende Verfahren.

Link: Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie Justizministerkonferenz: Unwürdiges Spiel auf Zeit bei Rente für Gefangene