Der Deutsche Caritasverband und die KAGS sprechen sich für eine Einbeziehung Gefangener in die Rentenversicherung aus. Die bereits seit 1977 im Strafvollzugsgesetz (Bund) dafür vorgesehenen Regelungen solle unverzüglich in Kraft gesetzt werden, heißt es in dem Papier.
Außerdem wird gefordert, zu der bis September 2012 von der Bundesagentur für Arbeit geübten Rechtspraxis bei der Ermittlung der Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung zurückzukehren.
Download:
Positionspapier zur Renten- und Arbeitslosenversicherung Strafgefangener