Rentenversicherung für Gefangene

Die BAG-S war 2011 einer der Erstunterzeichner der Petition des Grundrechtekomitees zur „Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung“. Aktuell fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, dass Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden.

In der Begründung wird detailliert beschrieben, welche Folgen der Nichteinbezug für die Betroffenen entstehen und welche Ansprüche verloren gehen. Die Lösung für die beschriebenen Probleme sieht die Fraktion „in einer Pflichtversicherung aller bisher nicht versicherten pflichtarbeitenden Gefangenen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.“ Denn nur damit „würde auch dem Gebot des Strafvollzugsgesetzes, dass die Haftstrafe nicht zusätzlich zum Freiheitsentzug zu Nachteilen führen darf, endlich Geltung verschafft und dem Resozialisierungsgedanken auch in sozialrechtlicher Hinsicht Rechnung getragen.“
In Anlehnung an die europäischen Strafvollzugsgrundsätze fordern die Abgeordneten, dass „der Bezug zur Arbeit durch ein individuelles und einklagbares Recht auf einen Arbeitsplatz positiv ausgestaltet werden soll“. Dabei sollen auch die Fähigkeiten und Neigungen des Inhaftierten berücksichtigt werden, damit Arbeit als „Mittel der Resozialisierung“ und nicht als „auferlegtes Strafübel“ verstanden wird. Im diesem Sinne sei auch eine angemessene Entlohnung der Gefangenen sicherzustellen.
Dies wäre, neben den Inhaftierten, auch den Geschädigten ein Nutzen, da so die Begleichung von Entschädigungsansprüchen erhöht werde. Ebenfalls, so die Abgeordneten, sei die Einrichtung eines Härtefonds für Opfer wünschenswert, um schnell und unbürokratisch Hilfe gewähren zu können.

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