Die konkrete Ausgestaltung des Bürgergelds wird auch für die Personengruppe der straffällig gewordenen Menschen und ihre Familien von hoher Bedeutung dafür sein, wie der Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Im Referentenentwurf zum Bürgergeld wird auf Seite 1 das Ziel der Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe hervorgehoben:
"Es hat sich (...) gezeigt, dass eine grundlegende Weiterentwicklung nötig ist, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Es geht darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehörigen grundlegenden Änderungen zu erneuern, um mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen."
Ob dies auch die Wiedereingliederung Haftentlassener verbessert, wird die Umsetzung des Gesetzes zeigen.
Den Referentenentwurf können Sie hier abrufen.