Recht auf kindgerechten Besuch

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem gestern vorgestellten Bericht für das Jahr 2017 festgestellt, dass die Rechte von Kindern mit inhaftierten Eltern in Deutschland bisher nur unzureichend gewahrt sind. In der Pressekonferenz am 6.12.2017 machte die Direktorin des renommierten Instituts Prof. Dr. Beate Rudolf deutlich, dass das Recht aller Kinder auf unmittelbaren Kontakt und eine enge persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und vom Bundesverfassungsgericht anerkannt ist. Daher setzt auch ein Gefängnisaufenthalt dieses Recht ausdrücklich nicht außer Kraft. 

Das Institut hatte in 2017 unter anderem die Besuchsregelungen für betroffene Kinder und Eltern in den Bundesländern untersucht und die Praxis abgefragt. Die Analyse habe gezeigt, dass die Möglichkeiten für Kinder, ihre inhaftierten Eltern zu besuchen, deutschlandweit sehr unterschiedlich sind. Die Strafvollzugsgesetze der Länder würden zwischen einer Stunde und vier Stunden Mindestbesuchszeit im Monat vorsehen. Die Besuche würden vorrangig als Recht des inhaftierten Elternteils behandelt, aber nicht an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet. Was soll nun aus diesem negativen Befund folgen?  Das Institut greift in seinen Handlungsempfehlungen grundlegende Verbesserungen auf, die die BAG-S, die Gefängnisseelsorge und die europäische Lobbyorganisation COPE (Children of Prisoners Europe) seit geraumer Zeit für einen konsequenten familiensensiblen Umbau des Strafvollzuges vorschlagen: Unter anderem müssten die Besuchsräume und Abläufe kindgerecht ausgestaltet werden. Insgesamt müsse der Staat den negativen psychischen und sozialen Auswirkungen der Haft eines Elternteils auf das Kind durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aktiv und entschlossen entgegenwirken.

Der Menschenrechtsbericht 2017 kann kostenlos heruntergeladen werden: tinyurl.com/MB-Kinder-2017

Das Kapitel  „Das Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil“  finden Sie auf den Seiten 79-92.

In der für Ende des Jahres geplanten Ausgabe unseres Informationsdienstes für Straffälligenhilfe (3/2017) werden wir näher auf diese Veröffentlichung eingehen, die für die künftige familienorientierte Ausrichtung des Strafvollzuges in Deutschland noch sehr wichtig werden kann.