Reaktionen zum Gesetzesentwurf: Experten gegen Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe

Die Mehrzahl der Sachverständigen plädierte im Rahmen einer Anhörung gegen die Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Die Bundestagsfraktion der Linken hatte am 18. April 2019 einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgelegt. Darin bezeichneten die Abgeordneten die Ersatzfreiheitsstrafe in ihrer aktuellen Konzeption und praktischen Anwendung als ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum lebten. Sie fordern daher, die entsprechenden Regelungen zur Ersatzfreiheitsstrafe im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen und durch eine neue bundesgesetzliche Regelung die gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Pfändung zu stärken.

Die Mehrheit der sechs geladenen Sachverständigen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sprach sich in einer öffentlichen Anhörung am 3. April 2019 für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Ersatzfreiheitsstrafe aus. Dabei stieß die im Gesetzesentwurf geäußerte Kritik an der Ersatzfreiheitsstrafe teilweise auf Zustimmung, jedoch konnte die vorgeschlagene Alternativregelung die Experten größtenteils nicht überzeugen.

Die BAG-S wird sich in Kürze mit einer aktuellen Stellungnahme zur Ersatzfreiheitsstrafe positionieren.