Psychosoziale Prozessbegleitung hat sich bewährt

Am 01. Januar 2017 sind die bundesweiten Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren in Kraft getreten. In einem Bericht an den Nationalen Normenkontrollrat hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften zur psychosozialen Prozessbegleitung zusammengetragen.

In der Pressemitteilung heißt es:

„Die Resonanz aus Ländern und Verbänden ist durchweg positiv. Nicht nur die Opfer von Straftaten profitieren von der Unterstützung durch die psychosoziale Prozessbegleitung. Auch das Strafverfahren selbst wird gefördert, wenn die Betroffenen gut und umfassend begleitet, informiert und auf das Verfahren vorbereitet werden. Denn die Betroffenen fühlen sich dadurch gestärkt und es fällt ihnen leichter, im Verfahren auszusagen.

Mit der Erweiterung von Informationen über die Prozessbegleitung sowie Schulungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte kann nach Ansicht des BMJV eine noch breitere Anwendung der Prozessbegleitung gefördert werden. Insbesondere müssen die Betroffenen von Straftaten noch besser über die bestehenden Hilfsmöglichkeiten informiert werden. Zum Teil zeigt sich in der Praxis auch noch eine gewisse Zurückhaltung bei der Beiordnung der Prozessbegleitung.“

Die komplette Pressemitteilung des BMJV finden Sie hier.

Den Bericht des BMJV können Sie hier einsehen.