Pressemitteilung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung ist eine Ohrfeige!

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in seinem Urteil entschieden, dass die landesrechtlichen Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Vergütung für inhaftierte Menschen im Strafvollzug verfassungswidrig sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) begrüßt dieses Urteil.

„Gelingende Resozialisierung hängt von einem ganzheitlichen Gesamtkonzept ab, welches soziale, psychologische, medizinische und arbeitsfördernde Maßnahmen im Vollzug und darüber hinaus berücksichtigt. Lebensverläufe, narrative Identitäten und gesellschaftliche Chancen müssen in den Blick genommen werden, sodass ein Ausstieg aus dem Verlauf, der in die Straffälligkeit geführt hat, gelingen kann. Die Förderung der Selbstbestimmung von Gefangenen ist eine Schlüsselqualifikation für die Wiedereingliederung. Im Haftkontext bedeutet Wahrung der Menschenwürde die Gewährleistung einer Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Optionen“, so Alexandra Weingart, Vorsitzende der BAG-S.
Die Bundesländer sind jetzt aufgefordert, ihre Landesstrafvollzugsgesetze hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu überprüfen und die Vergütungsstrukturen für inhaftierte Menschen anzupassen. Der Gestaltungsspielraum, den die Bundesländer nun haben, sollte sich auch in der Verbesserung der Entgelte für Inhaftierte widerspiegeln. Damit verbunden ist die Weiterentwicklung von Behandlungsmaßnahmen auf Basis aktueller Forschung im Vollzug, wie schon lange von der BAG-S gefordert und nun auch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich erforderlich erachtet.

Die vollständige Pressemitteilung kann hier runtergeladen werden. Die BAG-S war als Sachverständige geladen. Die Positionierung aus April 2022 kann hier nachgelesen werden.

Alle Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind über diesen Link nachzuvollziehen.