Positionspapier der DVJJ zu Altersgrenzen im Jugendstrafrecht

Aufgrund der Vorkommnisse in Mülheim Anfang Juli wurde die Forderung nach Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren auf 12 Jahren erhoben und vielfach diskutiert.

In der nordrein-westfälischen Stadt sollen fünf Jugendliche und Kinder eine 18-Jährige Frau in der Nähe eines Spielplatzes vergewaltigt haben.


Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. positionierte sich aus gegebenem Anlass zu den Altersgrenzen im Jugendstrafrecht. In der Stellungnahme heißt es unter anderem:


Es gibt nach wie vor nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze zu einem verbesserten Schutz vor Straftaten führen würde. Die Entwicklungen der Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik liefern ebenfalls keinerlei Anlass, grundsätzliche Änderungen zu fordern.


Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.