Ortstermin im Haus des Jugendrechts

Am 2. September nahm die BAG-S an dem Pressegespräch im Haus des Jugendrechts in Mainz teil. Der Bundesjustizminister Heiko Maas und der rheinland-pfälzische Landesjustizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers informierten sich vor Ort über die Arbeit der Einrichtung.

Im Haus des Jugendrechts arbeiten mehrere staatliche und kommunale Stellen unter einem Dach zusammen. Die Kooperation von Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Vereine und Organisationen trägt dazu bei, schnell und effektiv auf straffällig werdende Jugendliche zu reagieren. Mehr zur Konzeption des Haus des Jugendrechts in Mainz finden Sie auf der Webseite der Einrichtung. Des Weiteren standen das Jugendarrestvollzugsgesetz für Rheinland-Pfalz, die psychosoziale Prozessbegleitung und die Neuauflage der Broschüre „Ich habe Rechte“ auf dem Programm. Einige Stichpunkte sind hier kurz für Sie zusammengefasst und verlinkt. 

•    Jugendarrestvollzug Rheinland-Pfalz
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 31. Mai 2006 zum Jugendstrafvollzug verdeutlicht, dass Eingriffe in Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll nunmehr die verfassungsrechtlich erforderliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug in Land Rheinland­ Pfalz geschaffen werden. Die Landesregierung hatte dazu folgenden Gesetzentwurf zum Jugendarrestvollzug im Landtag eingebracht (LT-Drs. 16/5281)

•    Psychosoziale Prozessbegleitung
Das 3. Opferrechtsreformgesetz sieht unter anderen die psychosoziale Prozessbegleitung vor. Es handelt sich dabei um eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung im Strafverfahren, die die bisherigen Angebote der Prozessbegleitung und Opferberatung ergänzen soll. Sie ist insbesondere für Geschädigte von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten sowie minderjährige Geschädigte vorgesehen und wird durch von fachlich besonders qualifizierte Personen durchgeführt.

•    Broschüre „Ich habe Rechte“
Die Broschüre "Ich habe Rechte" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist ab sofort wieder in einer Neuauflage verfügbar.
Die Broschüre dient als Wegweiser für jugendliche Zeuginnen und Zeugen. Sie richtet sich direkt an die betroffenen Kinder und Jugendlichen und soll helfen, den Zweck und Ablauf eines Strafverfahrens zu verstehen und Möglichkeiten aufzeigen, wo Hilfe und Unterstützung zu finden ist.