Offener Brief der BAG-S fordert Rentenversicherung für Inhaftierte

Anlässlich der 86. Justizministerkonferenz am 12. November 2015 wendet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. mit einem Offenen Brief an die Justizministerinnen und Justizminister der Länder. Darin fordert sie nachdrücklich die Einbeziehung von arbeitenden Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung. Auf der letzten Justizministerkonferenz im Juni wurde der Strafvollzugsausschuss der Länder beauftragt, die Grundlagen und Auswirkungen der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung zu erörtern. Die aktuelle Justizministerkonferenz wird sich mit den Erkenntnissen des Strafvollzugsausschusses befassen.

Offener Brief an die Justizministerinnen und Justizminister der Länder zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung anlässlich der
86. Justizministerkonferenz am 12. November 2015 in Berlin

Sehr geehrter Herr Stickelberger,
sehr geehrte Justizministerinnen und Justizminister der Länder,

Gefangene, die während ihrer Haftzeit im Vollzug einer Arbeit nachgehen, sind bislang von der Rentenversicherung ausgeschlossen. Trotz geleisteter Arbeit werden ihnen keine Rentenanwartschaften angerechnet. Bei kurzen Haftstrafen wirkt sich das in der Regel nur bescheiden auf die Höhe der Rente aus, bei mehrjährigen Freiheitsstrafen droht jedoch die dauerhafte Abhängigkeit von Transferleistungen sowie ein Leben in Armut im Alter.

Diese sozialrechtliche Schlechterstellung der Gefangenen gegenüber Menschen, die in Freiheit einer Berufstätigkeit nachgehen, ist nach unserer Auffassung justiz- und sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen. Der Ausschluss arbeitender Gefangenen aus der Rentenversicherung, bestraft sie doppelt: Auch nach verbüßtem Freiheitsentzug wirkt sich die Verurteilung auf die materiellen Lebensverhältnisse der Betroffenen im Alter und ggf. ihrer Angehörigen aus.

Straffällig gewordene Menschen werden durch die geltende Regelung durch die Verurteilung zu einer nicht nur kurzfristigen Freiheitsstrafe auf einen Platz am Rande der Gesellschaft verwiesen. Das erhöht die Rückfallwahrscheinlichkeit und ist mit dem Wiedereingliederungsauftrag des Strafvollzugs nicht vereinbar. Die Sicherung der Altersvorsorge durch geleistete Arbeit muss unabhängig davon gelten, ob Menschen eine Straftat begangen haben oder nicht. Dies ergibt sich auch aus dem Sozialstaatsgebot und dem Gleichheitsgrundsatz.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe setzt sich seit ihrer Gründung dafür ein, die Hilfen für straffällig gewordene Menschen zu verbessern und zu erweitern. Wir fordern daher die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie es der Bundesgesetzgeber bei der Formulierung des Strafvollzugsgesetzes bereits 1976/77 vorsah. Die Umsetzung scheiterte bislang an fiskalischen Vorbehalten der Länder, die einer gesetzlichen Regelung zustimmen müssen.

Zweifellos kann es bei einer Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in der Rentenversicherung kurzfristig zu finanziellen Mehrbelastungen der Länderhaushalte kommen. Dem stehen jedoch Kosteneinsparungen bei den staatlichen Transferleistungen für Rentner und deren Angehörige gegenüber. Des Weiteren könnten Erträge aus der Gefangenenarbeit da-für eingesetzt werden, Mehrbelastungen auszugleichen.

Verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte, wie das Gebot der Gleichheit, dürfen, gerade wenn es um Gefangene geht, nicht länger durch den Hinweis auf angespannte Länderhaushalte ausgehebelt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert daher die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung.

Wir erwarten von der Justizministerkonferenz, dass sie die gesetzliche Rentenversicherung für Gefangene ohne weitere Verzögerungen auf den Weg bringt und der Bundesregierung ein Signal gibt, entsprechende Änderungen im SGB VI vorzunehmen.


Bonn, den 27.10.2015