Kritik des Konzepts der „Clankriminalität“

Prof. Kilian Wegner setzt sich in einem Beitrag des „Verfassungsblogs“ kritisch mit der aktuellen Debatte um die sogenannte „Clankriminalität“ auseinander und plädiert dafür, den Begriff nicht weiter zu verwenden.

Wegner ist Juniorprofessor für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Anlass seines Beitrags ist der aktuelle Diskussionsentwurf des Innenministeriums zur „Verbesserung der Rückführung“. Sowohl in der Kommunikation des Ministeriums als auch in der Presse wird dieser Entwurf als ein „Kampf gegen die Clankriminalität“ bezeichnet, weil die Abschiebung von Mitgliedern eines Clans erleichtert werden solle. Im Gesetzentwurf selber taucht der Begriff aber nirgends auf. Auch ist das, was unter „Clankriminalität“ verstanden wird, nach Einschätzung von Wegner, nicht vom Entwurf betroffen.

Wegner kritisiert die zweifelhafte Verwendung des Begriffs durch Polizei und Justiz und stellt das dahinterstehende Konzept aus Sicht der Kriminologie in Frage. Er kommt zu dem Fazit:

„Wer in unsachgemäßer Weise mit dem Begriff der „Clankriminalität“ operiert, sagt eben im Zweifel nicht neutral „Was ist“, sondern schafft dadurch ein verzerrtes (Feind-)Bild der tatsächlichen Sicherheitslage. Dies mag nach den Regeln des politischen Handwerks zur eigenen Profilierung kunstgerecht sein, kann aber nicht auf kriminalwissenschaftlichen Beifall hoffen.“

Kilian plädiert stattdessen dafür die vorhandenen, kriminologisch fundierten Modelle der Organisierten Kriminalität anzuwenden und weiterzuentwickeln.

Der Beitrag ist zu lesen im Verfassungsblog.