Kinderrechte und Strafvollzug: Frischer Wind aus Stockholm

Kinder, die ihre Eltern im Gefängnis besuchen, sind manchmal sehr schlecht über die dortigen Abläufe informiert. Auf die Frage, was sie glaubten, warum denn ein Beamter während der Besuche mit im Raum sitze, meinten z.B. einige, „um zu verhindern, dass wir Papa befreien“ Dies berichtete Martina Blombergson, Forscherin in der schwedischen Kinder-Ombudstelle in Schweden, während des eintägigen europäischen COPE-Kongresses in Stockholm.

Ende Mai diesen Jahres fand in der schwedischen Hauptstadt die Konferenz „Unterstützung der Kinder mit inhaftierten Eltern und ihren Familien – Rechte, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten“ statt. Gastgeber waren die schwedische Angehörigenorganisation „BUFFF“ (1)  (ehemals Bryggan) und COPE.

COPE, vormals EUROCHIPS,  ist ein europäisches Netzwerk der nichtstaatlichen Straffälligenhilfe mit Sitz in Paris. Die vier Buchstaben stehen für Children of Prisoners Europe.  Die Organisation setzt sich europaweit für die Rechte und Belange von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil ein. Sie will die politische Aufmerksamkeit für diese besonders verletzliche Gruppe junger Menschen stärken und den fachlichen Austausch unter den Netzwerkmitgliedern fördern. Vollmitglieder aus Deutschland sind bisher Treffpunkt e.V. Nürnberg und Hoppenbank e.V. Bremen. Die BAG-S ist als angegliedertes Mitglied („affilate member“) zwar nicht stimmberechtigt, profitiert aber zumindest vom Informationspool der Organisation. So konnten wir z.B. in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit Methode-Film den von einer norwegischen Mitgliedorganisation angeregten Dokumentarfilm „Papa ist im Gefängnis – Fünf Kinder erzählen“ deutsch synchronisieren lassen und damit für Fachkräfte der Straffälligenhilfe hierzulande verfügbar machen.
Einmal im Jahr richtet COPE gemeinsam mit einer seiner Mitgliedsorganisationen eine Fachkonferenz aus, die gleichzeitig als Netzwerktreffen dient. Diesmal wurde in die schwedische Hauptstadt eingeladen.  Die Veranstaltung fiel in eine spannende Zeit. Schweden ist gegenwärtig dabei, die UN-Kinderrechte in die Verfassung zu implementieren.  
Zahlreiche Expertinnen und Experten berichteten in Vorträgen und einem Panel über die Fortschritte und / oder Probleme in ihren Ländern, den Rechten Kindern Inhaftierter Geltung zu verleihen.

„Der passt auf, dass wir Papa nicht befreien“
Martina Blombergson, wissenschaftliche Mitarbeiterin im schwedischen Omudsbüro für Kinder berichtete zum Beispiel von einer jüngeren qualitativen Befragung betroffener Kinder, die die Frage klären sollte, wie die Eltern-Kind-Kontakte während der Haft in Schweden optimiert werden könnten. Die Antworten der Kinder ergaben zum einen, dass die Haltung und das Verhalten des Gefängnispersonals teilweise verbesserungswürdig sind. Zum anderen wurde insgesamt ein starkes Bedürfnis nach einer Normalisierung des Besuchs zum Ausdruck gebracht. Die Mädchen und Jungen bedauerten, dass sie die ganz alltäglichen Dinge mit den inhaftierten Eltern nicht tun können, wie beispielsweise gemeinsam zu essen oder eine DVD anzusehen. Des Weiteren wurden Informationsdefizite deutlich. Auf die Frage, warum sich ein Bediensteter bei den Besuchen mit im Raum befinde, wurde der Verdacht geäußert, dass dies verhindern solle, dass die Kinder den Vater befreiten. Auch die geringe Kontaktdichte und die „Langsamkeit der Kommunikationswege“ wurden bemängelt. Ein bis zwei Telefonate pro Woche waren vielen Kindern zu wenig und die Zustellungsdauer der Briefe war ihnen zu lang.

Networking, networking, networking
Annika Altnäs von BUFFF Östergötland befasste sich mit der Herausforderung, was zu tun ist, damit Kinder Inhaftierter nachhaltig die richtige Unterstützung in der Gemeinde erhalten. Ihrer Erfahrung nach hänge alles von einer funktionierenden Netzwerkarbeit ab. Bevor man beginne zu handeln, sei es wichtig, an andere mögliche Partner anzudocken bzw. diese für die Mitarbeit zu gewinnen. Auf Grund der knappen Ressourcen gelte es generell Doppelarbeit zu vermeiden. Transparente Information und regelmäßige Rückmeldung zwischen den verschiedenen Akteuren seien zwingend. Social Media wie Facebook und Twitter können einen wichtigen Beitrag leisten, das Netzwerk lebendig und aktuell zu halten. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit in der Gemeinde stünden zwei Schlüsselprozesse. Erstens, die Gewährleistung unbegleiteter und begleiteter Besuche zwischen Kindern und Eltern. Zweitens, die Fähigkeit, betroffene Eltern telefonisch zu beraten. Darüber hinaus müsse die Schule als die zentrale Arena der Kinder stärker mit der Angehörigenarbeit, der Jugend- und Familienhilfe und der Anstalt vernetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist BUFFF dazu übergegangen regelmäßige Informationsveranstaltungen in den Schulen durchzuführen und sich in die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer einzubringen. Es zeige sich, dass mit der bisherigen Angebotsstruktur Immigranten im geringeren Maße als „einheimische Betroffene“ erreicht würden. Ein Grund könne, so Altnäs, in kulturell abweichenden Familienstrukturen und -traditionen liegen. Zuletzt äußerte sich die Mitarbeiterin von BUFFF noch zur Frage, wie damit umzugehen sei, wenn Kinder nicht wünschten, dass der Gefängnisaufenthalt ihres Elternteils in ihrem sozialen Umfeld bekannt werde. Dies sei grundsätzlich zu respektieren, denn es sei für die Bewältigung der Situation nicht nötig der ganzen Welt zu erzählen was passiert sei. Vielmehr gehe es darum, ein Sicherheitsnetz zu installieren, für den Fall, dass der Druck für das Kind zu stark werde. Mit anderen Worten, es ist nötig sicherzustellen, dass eine Vertrauensperson verfügbar ist, an die sich das Kind im Konfliktfall wenden kann.

Familie wirksamste Agentur der Wiedereingliederung
Corin Morgan-Armstrong ist unter anderem Leiter des Bereichs „Familienbezogene Maßnahmen“ Im HM Prison Park, einem 1997 eröffneten, privatwirtschaftlichen betriebenen Gefängnis in Wales. Mit zahlreichen empirischen Befunden untermauerte er, daß ein familienbezogener Vollzug das Rückfallrisiko und die Wiederinhaftierung von straffällig gewordenen Menschen erheblich senkt, das Risiko intergenerationaler Kriminalität verringert und der sozialen Ausgrenzung von betroffenen Familien in ihrer Heimatgemeinde entgegenwirkt. Die Familie der oder des Straffälligen, so sein Fazit, sei statistisch gesehen die effektivste Agentur der Resozialisierung. Mit Blick auf die Frage, was im Behandlungsvollzug wirke oder nicht, deuteten alle Ergebnisse darauf hin, dass die besten Erfolge erzielt werden, wenn es gelingt, inhaftierte Eltern zu motivieren, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Auf Basis dieser empirisch belegten Einsichten hatte man sich in seiner Anstalt schon frühzeitig zu einem Kulturwandel in der Durchführung von (Familien)-Besuchen entschlossen. Da die unter Sicherheitsaspekten organisierten Besuche die Möglichkeiten des Gefangenen und seiner Angehörigen, sich konstruktiv zu engagieren, stark einschränken sei man immer stärker zu einem behandlungsorientierten Besuchssetting gelangt, mit einer Vielzahl direkter, kindgerechter Begegnungsmöglichkeiten im Gefängnis. Der Erfolg gebe dieser Strategie Recht.

Im besten Interesse des Kindes und nicht des Gefangenen
In weiteren Beiträgen wurde unterstrichen, wie wichtig es ist, die elterliche Rolle des inhaftierten als auch des nicht inhaftierten Elternteils zu stärken um den Kindern wirksam zu helfen. Dabei sei es zwingend erforderlich dem Kind zuzuhören und zu einer fundierten fachlichen Einschätzung zu kommen, wieweit die Aufrechterhaltung der Beziehung zum inhaftierten Vater bzw. zur inhaftierten Mutter dem Wohl des Kindes entspricht oder eben nicht. Im folgenden Schritt gehe es dann darum, die richtigen Maßnahmen und Initiativen zu ergreifen um den Interessen des Kindes bestmöglich zu entsprechen. Zentrale Bausteine seien frühzeitige Information des Kindes über die Lebensumstände des inhaftierten Elternteils, die Stärkung der Fähigkeit mit der Situation umzugehen, angemessene Möglichkeiten der Kontaktgestaltung anzubieten sowie die Zusammenarbeit von Gericht, Anstalt, Sozialarbeit und Schule zu gewährleisten.
Einige Teilnehmer/innen hatten am Tag nach der Konferenz noch die Gelegenheit, das Frauengefängnis Färingsö im Umland von Stockholm zu besichtigen. Dort wurde auf eindrucksvolle Weise deutlich, dass einige der auf der Veranstaltung erörterten Prinzipien kindeswohlorientierter Förderung der Beziehung zwischen Kindern und ihren Müttern längst selbstverständlicher Bestandteil der Praxis geworden sind und selbstbewusst von der Leitung und ihren Mitarbeiterinnen vertreten werden.

Dr. Klaus Roggenthin
(Geschäftsführer der BAG-S)

(1) BUFFF steht für „Barn och ungdom med förälder / familjemedlem in fängelse“, zu Deutsch: Kinder und Jugendliche mit einem Elternteil / Familienmitglied im Gefängnis

Foto: Umschlagbild (Ausschnitt) der Broschüre Lisa besöker pappa in fängelset (dt. Lisa besucht Papa im Gefängnis),  hrsgg. von: Kriminalvården, 60180 Nörrköping, Schweden