Inhaftierte in die Rentenversicherung einbeziehen - Empfehlungen des Deutschen Vereins

Der Deutsche Verein hat auf Anregung der BAG-S im Arbeitskreis „Hilfen für Gefährdete“ Empfehlungen zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung erarbeitet.

Darin heißt es: „Die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung stellt (…) keine Privilegierung, sondern ein Mittel zur Resozialisierung dar.“  Mittelfristig sollte angestrebt werden, „die entgeltliche Bewertung der Arbeit im Strafvollzug nach Verfahren und Maßstäben vorzunehmen, die der Erwerbsarbeit außerhalb des Strafvollzugs vergleichbar sind. Dies würde „die arbeitenden Strafgefangenen in die Lage versetzen, den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Teilen oder gegebenenfalls in gleicher Weise zu tragen“, wie dies Arbeitnehmern in Freiheit möglich ist.  

Link: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung