Informationsplattform zum Armuts- und Reichtumsbericht

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Bundesregierung im Jahr 2016 den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (5. ARB) vorlegen.

Auf einer neu geschaffenen Webseite (www.armuts-und-reichtumsbericht.de) wird der Entstehungsprozess des Armuts- und Reichtumsberichts nun auch dokumentiert. Die Informationsplattform gibt dabei unter anderem einen Überblick über die verwendeten Indikatoren. Ebenfalls existiert ein „Open Data“ Angebot. Mit diesem Angebot werden die zugrunde liegenden Daten erstmals öffentlich frei zugänglich und verfügbar gemacht.

Die BAG-S gehört zum Beraterkreis des Armuts- und Reichtumsberichts. Sie tritt dafür ein, den Indikator „Straffälligkeit“ mit in die Berichterstattung aufzunehmen, um die spezifischen Lebenslagen straffällig gewordener Menschen und ihrer Angehörigen abzubilden und zu verbessern. 

Foto: Erstes Symposium zur Vorbereitung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (www.armuts-und-reichtumsbericht.de )