Immer mehr Städte sehen von Strafanzeigen bei Fahrten ohne Fahrschein ab

Den Anfang machte im Jahr 2022 Bremerhaven. Die Bremer Straßenbahn AG gab bekannt, zukünftig keine Personen mehr anzuzeigen, die ohne Fahrschein angetroffen werden. Zuvor wurde die Beförderungserschleichung nach § 265a StGB bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Weiterhin erhoben wird das erhöhte Beförderungsentgelt. Dem Beispiel folgen mittlerweile immer mehr Städte. Die Initiative Freiheitsfond hat dazu eine Landkarte erstellt. Nach dem kleinen Bremerhaven folgten auch größer Städte wie Bremen, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe und zuletzt Potsdam.

Die Landkarte des Freiheitsfonds können Sie an dieser Stelle einsehen.

Die Städte gehen damit in der langen Debatte um die Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung einen wichtigen Schritt voran und zeigen, dass die Verkehrsbetriebe auch ohne das Eingreifen von Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden funktionieren können. Im Gegensatz dazu plant die Bundesregierung etwas anderes: Sie beabsichtigt, die Beförderungserschleichung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sie jedoch als Ordnungswidrigkeit einzuführen.

Die BAG-S hat ein Infoblatt zusammengestellt, das die Fakten und Argumente zu dieser Debatte übersichtlich präsentiert. Das Infoblatt können Sie hier herunterladen:

INFOBLATT Fahren ohne Fahrschein

Die Quellennachweise zu den Fakten und Argumenten wurden für eine bessere Lesbarkeit gesondert zusammengefasst und stehen hier zum Download zur Verfügung.