Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Durchsetzung der Ausreisepflicht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vorgelegt.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage des sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (19/10047) ausführt, komme eine „hohe Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger“ nicht der Verpflichtung nach, Deutschland zu verlassen. Diese müsse gegebenenfalls im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist es der Begründung zufolge, „die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen“. Dazu sollen unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebungshaft verändert werden.

Neben weiteren Maßnahmen sollen zusätzlich zu den „bisherigen knapp 487 speziellen Abschiebungshaftplätzen“ durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen bis zu 500 weitere Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebungshaft genutzt werden können, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht.

Insbesondere diese Aufhebung des Trennungsgebots wird als Verschärfung im Abschieberecht gewertet und stößt parteiübergreifend auf große Kritik. Bei einer ersten Lesung im Bundestag am 16. Mai protestierten insbesondere die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen heftig gegen den neuen Gesetzesentwurf, der von der Regierungskoalition mit Nachdruck verteidigt wurde. Aktuell liegt die Vorlage zur weiteren Beratung in dem federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

 

Quelle: Angelehnt an den Bericht aus dem Newsletter „hib – heute im bundestag Nr. 568“, 15.05.2019, mit eigenen Anmerkungen ergänzt