Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im Juni 2016 einen Referentenentwurf vorgelegt, um verschiedenen Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht neu zu regeln. Am 21. Dezember 2016 hat nun das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen.

Gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) verabschiedete die BAG-S eine detaillierte Stellungnahme zu den aufgeführten Vorschlägen des Entwurfs. 

Die BAG-S hatte die dort genannten Vorhaben zur Ausweitung des Fahrverbots auf alle Strafen und die Neuregelung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben bei  Straßenverkehrsdelikten abgelehnt. Die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafen und die Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit wurden begrüßt.

Eine ausführliche Begründung zu den jeweiligen Punkten finden sie in der genannten Stellungnahme.