Am 27./28. April 2022 fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur "Gefangenenvergütung" statt. Die BAG-S wurde um Stellungnahme gebeten und war als Sachverständige zur Verhandlung eingeladen. Drei Inhaftierte hatten geklagt. Am 25. März 2022 hat einer der drei Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 914/17) zurückgenommen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) hat sich zur mündlichen Verhandlung positioniert.
Die Urteilsverkündung wird am 20. Juni 2023 10:00 Uhr stattfinden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-048.html