"Gefangenenvergütung" - Urteilsverkündung am 20. Juni 2023

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 27. und 28. April 2022 am 20. Juni 2023 das Urteil verkünden.

Am 27./28. April 2022 fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur "Gefangenenvergütung" statt. Die BAG-S wurde um Stellungnahme gebeten und war als Sachverständige zur Verhandlung eingeladen. Drei Inhaftierte hatten geklagt. Am 25. März 2022 hat einer der drei Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 914/17) zurückgenommen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) hat sich zur mündlichen Verhandlung positioniert.

Die Urteilsverkündung wird am 20. Juni 2023 10:00 Uhr stattfinden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-048.html