Für ein modernes und diskriminierungsfreies Strafrecht

Diskriminierende Begriffe wie „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ sollen zukünftig im Strafgesetzbuch durch neutralere Begriffe ersetzt werden. Auch das Wort „Schriften“ solle durch einen technikoffeneren Inhaltsbegriff ausgetauscht werden. Damit umschließe der Begriff auch Inhaltsübertragungen auf elektronischem Weg.

Zudem werden die §§ 86, 86a, 111 und 130 erweitert, um Straftaten erfassen zu können, die von im Ausland lebenden Deutschen oder in Deutschland wohnhaften Personen über das Internet verübt werden (Verbreitung von Propagandamitteln und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung).

Zurückzuführen ist der Beschluss der Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht.

Die Pressemeldung vom 11. März 2020 finden Sie hier und das Gesetzgebungsverfahren unter folgendem Link.